WALD-KNIGGE


Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat mit 20 nationalen Organisationen einen Knigge mit zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
 

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Ebnetstrasse 21, 3982 Bitsch VS
Telefon +41 (0)27 927 14 33
E-Mail info@afw-ctf.ch

Statische Waldgrenzen

Am 23. Januar 2015 diskutierte die AfW auf dem Bötzberg mit über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Beispiel verschiedener Kantone über die Einführung von statischen Waldgrenzen und ging der Frage nach, ob statische Waldgrenzen ein Fluch oder ein Segen für die Walderhaltung sind.

Seit dem 1. Juli 2013 haben die Kantone die Möglichkeit, auch ausserhalb der Bauzonen statische Waldgrenzen festzulegen. Gemäss Waldgesetz (Art. 10) ist dies in Gebieten möglich, «in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindert will». Inzwischen haben jedoch einige Kantone damit begonnen, flächendeckend statische Waldgrenzen einzuführen.

Obwohl die Rechtsgrundlage klar zu sein scheint, sind längst nicht alle Fragen geklärt. Insbesondere über die langfristigen Auswirkungen von statischen Waldgrenzen gehen die Meinungen zum Teil weit auseinander. Die Naturschutzorganisationen befürchten die Umgehung des dynamischen Waldbegriffs und eine langfristige Abnahme der Waldfläche. Die Befürworter wollen mit statischen Waldgrenzen die Rechtssicherheit erhöhen und die Walderhaltung sichern.

Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) nahm das aktuelle Thema in einem Runden Waldtisch auf und diskutierte unter anderem folgende Fragen:

  • Was ermöglicht die geltende Gesetzgebung und wie gross sind die Spielräume?
  • Wie wird die neue Regelung in verschiedenen Kantonen umgesetzt?
  • Welche Veränderungen bringen statische Waldgrenzen für die Landwirtschaft?
  • Wird der dynamische Waldbegriff mit statischen Waldgrenzen torpediert?
  • Sind statische Waldgrenzen ein Fluch oder ein Segen für die Walderhaltung?
  • Was passiert in Zukunft auf den «Nichtwald-Waldflächen»?