Delegiertenversammlung
Die DV wird aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Mitgliedorganisation gebildet. Jede Organisation bestimmt einen festen Delegierten als Kontaktperson zur AfW. An der DV kann die Mitgliedorganisation auch von einer anderen Person der Organisation vertreten werden.
33. Delgiertenversammlung vom 24. März 2026, online
Die Mitgliedorganisationen haben je eine Stimme. Die Stellvertretung eines Delegierten ist möglich.





